Klageerhebungen unmittelbar bevorstehend: Bericht über Fortgang der Klageinitiative bis einschließlich Januar 2014

Nachdem der Fonds voll eingezahlt wurde steht der Betrag von 55.000,00 Euro für die Verwendung nunmehr zur Verfügung.

Ein geringer Teilbetrag wurde bereits verwendet, um die vorliegende Blog-Information zur Berichterstattung an die Fonds-Zeichner sowie an die interessierte Öffentlichkeit kostengünstig zu realisieren.

Frau Prof. Brosius-Gersdorf (Hannover) stellt das ausführliche umfängliche Rechtsgutachten für die Klageeinreichung in Kürze vollständig fertig.

Die Anwalt-Suche gestaltete sich nicht einfach, da eine große in Frage kommende Kanzlei den Auftrag aufgrund von Interessen-Kollision (die Kanzlei vertritt auch große Krankenkassen) nicht annehmen konnte.

Der sehr renommierte Rechtsanwalt Herr Ewer (Bremen) wird mit seiner Kanzlei die Klageerhebung übernehmen.

 Eine Option wäre gewesen, nicht „ im Konflikt“, sondern sozusagen gegen einen „freundlichen Feind“ zu klagen nach dem Muster: Klärungsbedarf sieht die gegnerische Krankenkasse genauso wie die klagenden Patienten. In Frage gekommen wä-re hier insbesondere die DAK, die eigene Studien zur Sinnhaftigkeit der Tabakent-wöhnung (IFT-Institut Nord) initiiert und publiziert hatte (Sargent, J.D., et al., Smoking restrictions and hospitalization for acute coronary events in Germany. Clin Res Cardiol, 2012. 101(3): p. 227-35. Fricke, A., Rauchverbote sparen dem Gesundheitssystem Geld – Studie der DAK. Ärztezeitung, 2012. 31(47): p. 1,6.) und somit ein gleichartiges Aufklärungsinteresse für die Zahlungsverpflichtung haben könnte. Die DAK und andere im gleichen Sinne angefragte Krankenkassen haben allerdings entweder nicht reagiert (DAK) oder abgelehnt.

Nunmehr werden also voraussichtlich etwa 5 Kläger aus unterschiedlichen Bundesländern vor unterschiedlichen Sozialgerichten von uns in der Klage unterstützt werden. Die Entscheidung für mehrere Kläger in unterschiedlichen Regionen wurde getroffen, um nicht auf möglicherweise verlangsamt reagierende Gerichte angewiesen zu sein. Auch ist immer denkbar, dass aus unterschiedlichsten Gründen ein Kläger das Verfahren nicht weiterverfolgt. Aus die-sem Grunde muss sichergestellt werden, dass mehrere Klagen parallel laufen. Die erste Kla-ge, die zur Weiterleitung an das Bundesverfassungsgericht führt, wird das Tempo des Vorge-hens bestimmen.

Die Klageinitiative ist aktuell umso notwendiger, als die Bundesregierung anlässlich der Beantwortung einer Kleinen Anfrage am 13.1.2014 (Kleine Anfrage der Linkspartei) in sehr markanter Weise deutlich gemacht hat, dass sie weiterhin darauf beharrt, Tabakentwöhnung und insbesondere die nach § 34 SGB V ausgeschlossene Medikamenten-Erstattung nicht zu befürworten.

 Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.

 Anil Batra,  Stephan Mühlig,  Thomas Hering