Klageinitiative zur Erzwingung der Tabakentwöhnungs-Erstattung in der GKV

 

„Rauchen ist in Deutschland das größte Gesundheitsrisiko für vermeidbare Erkrankungen und vorzeitige Sterblichkeit. Nikotin in Zigaretten hat ein sehr hohes Suchtpotenzial. Viele Raucherinnen und Raucher wollen mit dem Rauchen aufhören, schaffen einen Rauchstopp aber nur mit fachlicher Unterstützung. Daher sind ärztliche Angebote zur Tabakentwöhnungsbehandlung unerlässlich und sollten von den Kassen besser bezahlt werden, insbesondere, wenn bereits Folgeerkrankungen vorliegen.“

Dr. Mechthild Dyckmans,
Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Tabakabhängigkeit ist eine Suchterkrankung, ihre Behandlung ist die wirksamste und kosteneffektivste Möglichkeit, die Sucht zu behandeln und die Tabak-assoziierten Folgeerkrankungen abzuwenden bzw. in ihrem Verlauf abzumildern. Diese Sachverhalte sind in der Fachwelt seit Jahren unstrittig – bis hin zum IQWiG und zum Gemeinsamen Bundesausschuss, der einen wegweisenden Beschluss zur Erstattung der Tabakentwöhnung innerhalb der DMP COPD und Asthma bronchiale fasste.

Obwohl das Tabakrauchen den mit Abstand wichtigsten gesundheitlichen Risikofaktor und in vielen Fällen eine Suchtkrankheit darstellt,  verweigert die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Gesundheit die notwendigen Konsequenzen: Der oben erwähnte GBA-Beschluss wurde mit wissenschaftlich nicht begründbaren Argumenten zu Fall gebracht. Ein offener Brief einer breiten Allianz betroffener Fachgesellschaften mit dem Ziel, dem Beispiel der Schweiz zu folgen und Tabakabhängigkeit als Suchterkrankung in den Therapie-Katalog der GKV aufzunehmen, blieb schlicht unbeantwortet. Gleiches gilt für Initiativen zur fälligen Überarbeitung des längst überholten § 34 SGB V (Ausschluss von Tabakentwöhnungs-Begleitmedikation von der Erstattung) und der Begrenzung von Erstattungsleistungen auf low-cost-Präventionsangebote (§ 20 SGBV).

Infolgedessen wurde eine verfassungsrechtliche Klageinitiative zur Gleichhandlung der Tabakabhängigkeit als Suchterkrankung und zum Patientenrecht auf sachgerechte medizinisch-psychotherapeutische Behandlung  in die Wege geleitet.
Unter der Federführung des Wissenschaftlichen Aktionskreis Tabakentwöhnung (WAT) e.V. wird eine Initiative zur Erzwingung der notwendigen Gesetzes- und Regelungsänderung auf dem Rechtsweg gestartet.


Aufruf zur Zeichnung des WAT-Klage-Unterstützungsfonds

Im September hat der WAT e.V. einen Aufruf zur Zeichnung des WAT-Klage-Unterstützungsfonds veröffentlicht. Den Aufrufbrief können Sie unter folgendem Link herunterladen: