Ein verfassungsrechtliches Gutachten, das fundamental und umfassend die sozial- und verfassungsrechtlichen Grundlagen der Tabakentwöhnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland aufarbeitet, kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass der Gesetzgeber die Erstattung der professionellen Tabakentwöhnung als heilkundliche Leistung durch die Gesetzliche Krankenversicherung – und nicht nur als Bezuschussung einer psychotherapeutisch orientierten Maßnahme im Rahmen der Prävention – freigeben muss.
Dieses Gutachten wurde im Rahmen eines angestrebten Klageverfahrens des Wissenschaftlichen Aktionskreises Tabakentwöhnung (WAT) e.V. erstellt und steht nun under folgendem Link zum Download zur Verfügung:
Rechtsgutachten
„Die Versorgung mit Arzneimitteln und Psychotherapie zur Behandlung von Tabaksucht in der gesetzlichen Krankenversicherung“
Rechtsgutachten im Auftrag des Wissenschaftlichen Aktionskreis Tabakentwöhnung (WAT) e.V.
von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M
Hintergründe und Ziele der WAT-Klageinitiative sind nachzulesen in: Thomas Hering, Anil Batra, Stephan Mühlig (2020). „Erstattung der Tabakentwöhnung: Gesetzgeber muss Blockade aufheben.“ Dtsch Med Wochenschr 145(4): 268-270.