Regularien des Fundraisings

Die erforderlichen Vorleistungen (Rechtsexpertise, Prozessstrategie) sowie die Begleitung von Einzelklägern (Patienten) durch das Verfahren sind allerdings mit Kosten verbunden. Die hierfür erforderlichen Mittel werden auf 50.000‐80.000 € geschätzt. Da wir es für unbedingt geboten halten, diese Initiative von kommerziellen Interessen (Pharmaindustrie u.ä.) komplett frei zu halten, haben wir uns entschlossen, zur Finanzierung ein Fundraising bei wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Patientenvereinigungen, Stiftungen, Berufsverbänden etc. durchzuführen. Zu diesem Zweck soll beim Wissenschaftlichen Aktionskreis Tabakentwöhnung (WAT) unter notarieller Aufsicht ein Fonds im Höhe von 80.000 € gebildet werden, in den die angesprochenen Spender einen bestimmten Betrag einzahlen.

Für den konkreten Ablauf gelten folgende Regularien:

  • Alle Sponsoren und Unterstützer werden zunächst um eine verbindliche Unterstützungszusage gebeten.
  • Um maximale Transparenz bzgl. des Unterstützerkreises herzustellen, werden alle Sponsoren auf der Website des WAT mit Betrag und Zeichnungsdatum des Fonds‐Anteils genannt. Damit kann zudem jederzeit das Anwachsen des Fonds und das Erreichen der Ziel‐Summe im Höhe von 80.000 € von allen Betroffenen eingesehen werden kann.
  • Die Frist zur Zeichnung wird zunächst bis 1. Dezember 2012 datiert.
  • Die oben erwähnte günstige rechtliche Beurteilung durch Frau Prof. Brosius‐Gersdorf kann auf Anfrage eingesehen werden.
  • Soweit die Zielsumme nicht hinreichend erreicht wird, wird die Projektgruppe ggf. über den Abbruch des Projekts entscheiden und die Rückzahlung der ggf. bereits einbezahlten Summen veranlassen.
  • Auch für den Fall überschüssiger Mittel nach Abschluss des Projektes ist festgelegt, dass die Beträge anteilig an die Einzahler rückerstattet werden.