Status der Klageinitiative

Seit 2013 verfolgt der WAT die Klageinitiative und hat sie über eine Anzahl von beträchtlichen Hürden gebracht. Das zu Grunde gelegte Gutachten der renommierten Verfassungsrechtlerin Frau Prof. Brosius-Gersdorf wurde erstellt – eine unerwartete beträchtliche Schwierigkeit bestand darin, eine fachlich geeignete und in Teilen für die „pro-bono-Tätigkeit“ zugängliche Kanzlei zu finden, die schließlich mit der in Medizinrecht bundesweit besonders ausgewiesenen Sozietät Dierks & Bohle/Berlin gefunden wurde. Schließlich gelang es, geeignete Kläger zu finden, deren Fälle in Gutachten für das Klageverfahren aufzubereiten und die Kläger zu betreuen.
Dennoch ist das Verfahren nun bedauerlicherweise zu einem vorläufigen Stillstand gekommen, der sich daraus begründet, dass eine unabhängig von unseren Aktivitäten separat laufende Klageinitiative mit juristisch differierendem Ansatz (Dr. Ratje/Kiel) im Instanzenweg vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein unterlegen ist und nun den weiteren Instanzenweg bis zum Bundesverfassungsgericht anstrebt. Aus juristischer Expertensicht – so wurde uns dargelegt – wäre ein abgestimmtes Verfahren unserer Klageinitiative mit dem oben erwähnten Verfahren hilfreich und sinnvoll gewesen, gelang jedoch am Ende nicht.

Rechtsanwalt Prof. Dr.Dr. Dierks legte uns nun die Situation wie folgt dar:

Es ist uns gelungen, zwei Klageverfahren anzustrengen, die gegenwärtig noch nicht abgeschlossen sind.
In der Zwischenzeit wurde ein anderes, vergleichbares Verfahren in Schleswig-Holstein begonnen, das im November 2017 vom Landessozialgericht letztinstanzlich entschieden wurde. Die Revision wurde nicht zugelassen. Nachdem die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg hatte, sind die Kläger zum Bundesverfassungsgericht gegangen, um eine Überprüfung dieser Entscheidung zu erreichen. Damit ist das vom Aktionskreis angestrebte Ziel einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung zwar nicht durch die von uns unterstützten Klageverfahren erreicht worden, aber ungeachtet dessen zwischenzeitlich eingetreten. In dieser Situation ist es rechtlich und wirtschaftlich gleichwohl nicht sinnvoll, die laufenden Klageverfahren weiter zu betreiben. Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt werden.

Im Ergebnis bleibt also nun der Ausgang des anderen Verfahrens abzuwarten, bevor die Verfahren der von uns unterstützten Kläger wieder aufgenommen werden.

Grundsätzlich zählt am Ende der Erfolg, der darin bestünde, dass Ärzten und Psychotherapeuten in adäquater Weise die Möglichkeiten der Tabakentwöhnung als Instrument der täglichen Behandlung ihrer Patienten zur Verfügung gestellt wird. Soweit wir dazu beitragen können, werden wir dieses selbstverständlich tun.

Insbesondere werden wir durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit das Verfahren unterstützen.

Sehr danken wir allen unterstützenden Personen, Gesellschaften und Verbänden für die Begleitung bis zu diesem Punkt und hoffen auf eine Möglichkeit zur baldigen erfolgreiche Fortsetzung unserer Bemühungen.