Verfassungsrechtliches Gutachten fertig gestellt – erste Klägerin gefunden.

Die Vorbereitungen für den Start des Klageverfahrens sind fast vollständig abgeschlossen: Frau Prof. Brosius-Gersdorf (Hannover) hat das sehr ausführliche substanziell breitest begründete Rechtsgutachten für die Klage fertig gestellt und kommentiert ihr Ergebnis selbst vorsichtig: „… könnten wir in diesem Verfahren unter Umständen Rechtsgeschichte schreiben …“. Mit anderen Worten: Sie ist optimistisch, dass das Verfahren einen günstigen Verlauf nimmt.

Soviel kann aus dem Gutachten an dieser Stelle hervorgehoben werden. Die Klage richtet sich darauf, dass Krankenkassen nicht nur die Erstattung der Tabakentwöhnung leisten können oder sollen, sondern geradezu müssen, wenn sie verantwortlich wirtschaftlich denken.

Mit der Kanzlei von Herrn Prof. Ewer/Kiel wurde eine im Sozialrecht außerordentlich renommierte Kanzlei für die Klage-Führung gewonnen. Eine erste Klägerin für die Klage vor dem Landessozialgericht Berlin/Brandenburg wurde bereits identifiziert.

Wir werden in Kürze über die Einreichung der ersten Klage und den Fortgang an dieser Stelle weiter berichten.

Anil Batra, Stephan Mühlig,  Thomas Hering